Lieferung eines Messinstrumentes zur Detektion von Bioaerosolen und Wolkeneigenschaften

Art KD_8_1_Z4 Kerndaten für die freiwillige Bekanntmachung eines Vergabeverfahrens ohne vorherige Bekanntmachung
Bezeichnung Lieferung eines Messinstrumentes zur Detektion von Bioaerosolen und Wolkeneigenschaften
Kategorie (CPV Hauptteil) 38126000 Oberflächen-Messgeräte
NUTS AT ÖSTERREICH
Auftraggeber
Lieferant Swisens AG
Verfahrensart
Art des Auftrags Lieferauftrag
Beschreibung Lieferung eines Messinstrumentes zur Detektion von Bioaerosolen und Wolkeneigenschaften
Beschreibung der maßgeblichen Gründe Das zu beschaffende Messinstrument der präsumtiven Zuschlagsempfängerin erfüllt aufgrund folgender Argumente den Ausnahmetatbestand gemäß § 36 Abs 1 Z 3 lit a BVergG:<br />Zum Ersten kommt als potentieller Lieferant faktisch nur die präsumtive Zuschlagsempfängerin in Betracht. Nach einer Markterkundung wurde nämlich festgestellt, dass es am europäischen Markt – mit Ausnahme der präsumtiven Zuschlagsempfängerin – keine Händler gibt, die das benötigte Messinstrument „SwisensPoleno Jupiter“ vertreiben; es gibt also im vorliegenden Fall insbesondere keinen Händlerwettbewerb, sodass dieses Messinstrument tatsächlich nur bei der präsumtiven Zuschlagsemfängerin beschafft werden kann.<br />Zum Zweiten liegen technische Exklusivitätsgründe vor, die eine Alleinstellung der präsumtiven Zuschlagempfängerin begründen. Dies gilt zunächst insbesondere deshalb, weil aufgrund der Höhenlage am Hohen Sonnblick und den damit verbundenen außergewöhnlichen Umweltbedingungen ausschließlich dieses Messinstrument eingesetzt werden kann. Darüber hinaus erfüllt das Messinstrument der präsumtiven Zuschlagsempfängerin das spezifische Messspektrum, um für die von der Auftraggeberin benötigten Forschungsaufgaben eingesetzt zu werden; dieses Messspektrum umfasst insbesondere folgende Funktionalitäten: (i) Es müssen Messungen in einem Spektrum von zumindest 0,5 bis 100µm möglich sein. Dieses breite Spektrum ist jedenfalls erforderlich, um neben Bioaerosolen auch Wolkeneigenschaften (Präsenz und Charakteristik von Wolken) zu erfassen und in Kombination zu bringen. Dies ist notwendig, weil Studien gezeigt haben, dass nicht nur spezifische Bioaerosolpartikel (Pollen, Sporen etc) einen Einfluss auf die Wolkenbildung haben, sondern auch Fragmente biologischen Materials oder reine Proteinkomplexe, die von unterschiedlichsten biologischen Partikeln stammen können. (ii) Eine zentrale Eigenschaft nahezu aller biologischen Materialien ist die Fähigkeit zur Fluoreszenz. Daher muss das zu beschaffende Messinstrument jedenfalls sicherstellen, dass diese Eigenschaft von biologischen Materialien erfasst werden kann. Daher müssen mit dem Messspektrum die Fluoreszenzeigenschaften jedes Partikels im biologisch relevanten Bereich bestimmt und die Form der Partikel analysiert werden können. Dabei müssen fluoreszierende und nicht-fluoreszierende Partikel gleichermaßen detektiert werden. (iii) Das zu beschaffende Messinstrument muss das Erstellen und Speichern von holographischen Bildern ermöglichen; zusätzlich muss das Messinstrument über eine Software zur Partikelklassifizierung basierend auf diesen Bildern verfügen. Alle anderen am Markt verfügbaren Messinstrumente zur Detektion und Analyse von Bioaerosolen können weder auf einer Höhe des Hohen Sonnblicks eingesetzt werden noch erfüllen sie das erforderliche Messspektrum, das die Auftraggeberin im Rahmen der internationalen Monitoringprogramme benötigt.<br />Zum Dritten kommen im vorliegenden Fall auch keine praktischen Alternativmaßnahmen in Betracht. Dies gilt insbesondere deshalb, weil es kein anderes Instrument mit vergleichbarem Messspektrum gibt, das unter den gegebenen Umweltbedingungen in der Lage wäre, die erforderlichen Messergebnisse zur Detektion und Analyse von Bioaerosolen und Wolken zu liefern. Insofern könnte zur Umsetzung einer „Alternative“ lediglich auf das oben dargestellte Messspektrum und/oder auf den Einsatz am Sonnblick Observatorium verzichtet werden. Ein solcher Verzicht kann aber jedenfalls nicht als vernünftige Alternative im Sinne des BVergG betrachtet werden. Ferner ist festzuhalten, dass keine Anhaltspunkte für die Annahme vorliegen, es wäre künstlich eine Exklusivität konstruiert worden, um den Ausnahmetatbestand annehmen zu können.
Tag der erstmaligen Verfügbarkeit 08.12.2023
Letzte Änderung der Ausschreibung 08.12.2023
Version 1, XML, zuletzt aktualisiert: 08.12.2023