<?xml version='1.0' encoding='UTF-8'?><KD_8_1_Z4 version="1" xmlns="http://www.brz.gv.at/eproc/kd/2018/12"><CONTRACTING_BODY><ADDRESS_CONTRACTING_BODY><OFFICIALNAME>One Mobility GmbH</OFFICIALNAME><NATIONALID>9110030530253</NATIONALID><PHONE>+43 6644141258</PHONE><E_MAIL>jakob.lambert@one-mobility.at</E_MAIL><CONTACT>Mag. Jakob Lambert</CONTACT></ADDRESS_CONTRACTING_BODY></CONTRACTING_BODY><OBJECT_CONTRACT><TITLE><P>Plattform integrierte &#214;PNV-Tarife</P></TITLE> <REFERENCE_NUMBER>107221-00</REFERENCE_NUMBER><CPV_MAIN><CPV_CODE CODE="72232000" /></CPV_MAIN><TYPE_CONTRACT CTYPE="SERVICES" /><SHORT_DESCR><P>Unternehmens&#252;bergreifende und diskriminierungsfreie technische Plattform f&#252;r den integrierten Vertrieb aller Tarife der Verkehrsverb&#252;nde sowie Verkehrsunternehmen des &#246;ffentlichen Personenverkehrs in &#214;sterreich.</P></SHORT_DESCR><NO_LOT_DIVISION /><OBJECT_DESCR><NUTS CODE="AT" /></OBJECT_DESCR></OBJECT_CONTRACT><AWARD_CONTRACT><AWARDED_CONTRACT><CONTRACTOR><ADDRESS_CONTRACTOR><OFFICIALNAME>&#214;BB-Personenverkehr AG</OFFICIALNAME></ADDRESS_CONTRACTOR></CONTRACTOR></AWARDED_CONTRACT></AWARD_CONTRACT><COMPLEMENTARY_INFO><DATE_DISPATCH_NOTICE>2021-07-13</DATE_DISPATCH_NOTICE></COMPLEMENTARY_INFO><ADDITIONAL_CORE_DATA><DATE_FIRST_PUBLICATION>2021-07-15</DATE_FIRST_PUBLICATION><DATETIME_LAST_CHANGE>2021-07-15T18:30:02</DATETIME_LAST_CHANGE><D_JUSTIFICATION><P>Die Beauftragung hat eine diskriminierungsfreie und unternehmens&#252;bergreifende technische Plattform, welche den integrierten Vertrieb aller Tarife der Verkehrsverb&#252;nde sowie Verkehrsunternehmen des &#246;ffentlichen Personenverkehrs in &#214;sterreich (vgl. &#167; 2 One Mobility Gesetz, BGBl. I Nr. 75/2021) unter Ber&#252;cksichtigung der Gesamtheit der Tarifanwendungsregeln technisch erm&#246;glicht, zum Gegenstand. Der geforderten Leistung sind hohe Anforderungen im Hinblick auf die Interoperabilit&#228;t mit anderen Systemen (z.B. Abrechnungssysteme, Fahrschein- und Schalterinfrastrukturen, Kontrollger&#228;te, etc.) und daher ein erhebliches Risiko technischer Interferenzen immanent.</P><P></P><P>Die fachlichen Anforderungen an die Plattform wurden in einem Prozess mit Stakeholdern der Branche erarbeitet. Die Diskriminierungsfreiheit der Grundanforderungen an die Plattform wurde gutachterlich best&#228;tigt.</P><P></P><P>Die pr&#228;sumtive Auftragnehmerin besitzt die ausschlie&#223;lichen Rechte an einem technischen System, das insbesondere die tariflichen Anforderungen bereits weitestgehend erf&#252;llt. Der entsprechende Source Code steht im geistigen Eigentum der pr&#228;sumtiven Auftragnehmerin und stimmt diese einer Lizenzierung zur Nutzung durch andere potenzielle Wirtschaftsteilnehmer nicht zu. Unter den gegebenen Rahmenbedingungen kann die geforderte Leistung am Markt ausschlie&#223;lich von der pr&#228;sumtiven Auftragnehmerin erbracht werden; dies wurde ebenfalls aus fachtechnischer Sicht gutachterlich gepr&#252;ft und best&#228;tigt.</P><P></P><P>Im konkreten Fall ist daher ein Verhandlungsverfahren ohne vorherige Ver&#246;ffentlichung bzw. Bekanntmachung aufgrund technischer Ausschlie&#223;lichkeit gem&#228;&#223; Art 32 Abs. 2 lit b Richtlinie 2014/24/EU bzw. &#167; 37 Abs. 1 Z 3 BVergG 2018 durchzuf&#252;hren.</P><P></P><P>Sollten f&#252;r die technische Entwicklung oder den Betrieb der Plattform weitere, durch die Auftraggeberin oder die pr&#228;sumtive Auftragnehmerin zu beschaffende Leistungen erforderlich sein, wird sichergestellt, dass diese Beschaffungsvorg&#228;nge ebenfalls im Einklang mit dem EU-Vergaberecht vorgenommen werden.</P><P></P><P>Erg&#228;nzend sei erw&#228;hnt, dass der &#246;sterreichische Rechnungshof in seiner Pr&#252;fung des Systems der pr&#228;sumtiven Auftragnehmerin dessen Weiterentwicklung zu einer diskriminierungsfreien Plattform ausdr&#252;cklich empfiehlt.</P><P></P><P>Das unter V.2.1. angegebene Datum entspricht dem Datum der Ver&#246;ffentlichung der Transparenzbekanntmachung. Die Rahmenvereinbarung wurde noch nicht abgeschlossen.</P></D_JUSTIFICATION></ADDITIONAL_CORE_DATA></KD_8_1_Z4>