Vertragsänderung aufgrund COVID-19: Projekt "Teilsanierung Haus Liebhartstal" - HKLS

Art KD_8_2_Z3 Kerndaten für die Bekanntgabe der Änderung von vergebenen Aufträgen und abgeschlossenen Rahmenvereinbarungen gemäß § 365 Abs. 4
Bezeichnung Vertragsänderung aufgrund COVID-19: Projekt "Teilsanierung Haus Liebhartstal" - HKLS
Kategorie (CPV Hauptteil) 45300000 Bauinstallationsarbeiten
Auftraggeber
  • Fonds Soziales Wien 
    +43 14097609
    Kanzlei@schramm-oehler.at
    Geschäftszahl: Projekt "Teilsanierung Haus Liebhartstal" - Heizung-, Klima-, Lüftungs- und Sanitärleistungen
Lieferant Fonds Soziales Wien
Verfahrensart
Beschreibung Mit der gegenständlichen unwesentlichen Änderung sind die Leistungen des Gewerks „Heizung-, Klima-, Lüftung- und Sanitärleistungen“ im Rahmen der Teilsanierung des Haus Liebhartstal unter Berücksichtigung von COVID-19 Maßnahmen zu erbringen, insbesondere sind bei der Leistungserbringung Schutzmaßnahmen (Masken, Desinfektionsmaßnahmen, etc) einzuhalten. Die gegenständliche unwesentliche Vertragsänderung deckt die mit den Schutzmaßnahmen verbundenen Mehraufwendungen ab. Sie wurde aufgrund der -auch für einen sorgfältig arbeitenden Auftraggeber- unvorhersehbaren aktuellen COVID-19-Situation und den damit verbundenen einzuhaltenden Maßnahmen erforderlich. Es ist keine Veränderung des Gesamtcharakters des Vertrages gegeben. Details siehe die EU-weite Bekanntmachung.
Angabe/Anzahl KMU der Auftragnehmer ist 1
Auftragswert vor Veränderung 3.008.805,00
Auftragswert zusätzliche Leistung 139.975,00
Gründe Notwendigkeit Mit der gegenständlichen unwesentlichen Änderung sind die Leistungen des Gewerks „Heizung-, Klima-, Lüftung- und Sanitärleistungen“ im Rahmen der Teilsanierung des Haus Liebhartstal unter Berücksichtigung von COVID-19 Maßnahmen zu erbringen, insbesondere sind bei der Leistungserbringung Schutzmaßnahmen (Masken, Desinfektionsmaßnahmen, etc) einzuhalten. Die gegenständliche unwesentliche Vertragsänderung deckt die mit den Schutzmaßnahmen verbundenen Mehraufwendungen ab. Sie wurde aufgrund der -auch für einen sorgfältig arbeitenden Auftraggeber- unvorhersehbaren aktuellen COVID-19-Situation und den damit verbundenen einzuhaltenden Maßnahmen erforderlich. Die zur Eindämmung / Verhinderung der Ausbreitung des Corona-Virus zu ergreifenden Schutzmaßnahmen sind vertraglich bislang nicht vereinbart. Es ist keine Veränderung des Gesamtcharakters des Vertrages gegeben. In Punkt "Auftragswert vor Veränderung" ist der Gesamtauftragswert nach allen bisherigen (allesamt unwesentlichen) Vertragsänderungen dargestellt. Details siehe die EU-weite Bekanntmachung.
Bezeichnung der/des Konzession/Auftrages Vertragsänderung aufgrund COVID-19: Projekt "Teilsanierung Haus Liebhartstal" - HKLS
Art der Konzession WORKS
Version 1, XML, zuletzt aktualisiert: 17.06.2020