A02/A10/A11 Bereich Kärnten - Kameraverdichtung und BU-Schrankenanlagen BL
| Art | KD_8_2_Z3 Kerndaten für die Bekanntgabe der Änderung von vergebenen Aufträgen und abgeschlossenen Rahmenvereinbarungen gemäß § 365 Abs. 4 |
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| Bezeichnung | A02/A10/A11 Bereich Kärnten - Kameraverdichtung und BU-Schrankenanlagen BL |
| Kategorie (CPV Hauptteil) | 45233110 Bauarbeiten für Autobahnen |
| Auftraggeber |
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| Lieferant | STRABAG AG Dion AH - Kabelbau/Elektrotechnik Österreich |
| Verfahrensart | |
| Beschreibung | Zur Verbesserung der Betriebsführung, der Einsatztauglichkeit für Blaulichtorganisationen, der Verkehrssicherheit und des Wildschutzes sollen entlang der Autobahnen in Kärnten bei mehreren Betriebsumkehren (vor allem bei Betriebsumkehren mit einem Anschluss ans niederrangige Straßennetz) elektrische Schrankenanlagen errichtet werden. Im Zuge des gegenständlichen Projektes sind die Schrankenanlagen laut gültigen Planungshandbüchern und Errichtungs- und Betriebskonzepten zu planen und zu errichten. Bestehende elektrische Schranken, Tore & Türen sind laut gültigen Planungshandbüchern und Errichtungs- und Betriebskonzepten zu erweitern (Datenanbindung, GSM-Modul nachrüsten, etc.). Zur Verbesserung der Verkehrsüberwachung und Verkehrssicherheit, vor allem bei gefährlichen Streckenabschnitten (z.B. Rampen, starke Kurven, starke Steigungen, Unfallhäufungsstellen, etc.) sollen entlang der Autobahnen in Kärnten neue Schwenk-Neige-Zoom-Kameras errichtet werden und alte FIX-Kameras auf SNZ-Kameras umgerüstet werden. Im Zuge des gegenständlichen Projektes sind die Kameras inklusive der Daten- und energietechnischen Anbindung und der Montagevorrichtungen laut gültigen Planungshandbüchern umzusetzen. |
| Angabe/Anzahl KMU der Auftragnehmer ist | 1 |
| Auftragswert vor Veränderung | 6.900.386,42 |
| Auftragswert zusätzliche Leistung | 141.558,62 |
| Gründe Notwendigkeit | Ein Wechsel des Auftragnehmers ist aus technischen und wirtschaftlichen Gründen nicht möglich, da die gegenständliche Vertragsänderung in einem engen wirtschaftlichen bzw. technischen Zusammenhang mit dem ursprünglichen Auftrag steht (erforderliche Leistung für Leistungsziel). Dieser würde für den Auftraggeber zudem zu erheblichen Schwierigkeiten in der Auftragsabwicklung, wie z.B. zusätzliche Schnittstellen, Projektverzögerungen, aber auch zu beachtlichen Mehrkosten aufgrund von Doppelbearbeitungen, Einarbeitungen, etwaigen zeitlichen Verzögerungen usw. führen. |
| Bezeichnung der/des Konzession/Auftrages | A02/A10/A11 Bereich Kärnten - Kameraverdichtung und BU-Schrankenanlagen BL |
| Art der Konzession | WORKS |