A4 Ost Autobahn, Generalerneuerung Knoten Prater bis Knoten Schwechat (Betriebsumkehr) - Baumaßnahme Bau und EM

Art KD_8_2_Z3 Kerndaten für die Bekanntgabe der Änderung von vergebenen Aufträgen und abgeschlossenen Rahmenvereinbarungen gemäß § 365 Abs. 4
Bezeichnung A4 Ost Autobahn, Generalerneuerung Knoten Prater bis Knoten Schwechat (Betriebsumkehr) - Baumaßnahme Bau und EM
Kategorie (CPV Hauptteil) 45233110 Bauarbeiten für Autobahnen
Auftraggeber
Lieferant HABAU Hoch- und Tiefbaugesellschaft m.b.H. Tiefbau Ost (W,NÖ, Bgld)
Verfahrensart
Beschreibung Generalerneuerung der A4 im Bereich Knoten Prater bis zur Betriebsumkehr, Baumaßnahme (Bau und EM)
Auftragswert vor Veränderung 68.052.647,42
Auftragswert zusätzliche Leistung 200.175,71
Gründe Notwendigkeit Die gegenständliche Änderung ist gemäß § 365 Abs 3 Zif 5 BVergG zulässig und unwesentlich, da zusätzliche Leistungen des ursprünglichen Auftragnehmers, erforderlich geworden sind und nicht in den ursprünglichen Ausschreibungsunterlagen vorgesehen waren, weil ein Wechsel des Auftragnehmers<br />a) aus wirtschaftlichen oder technischen Gründen nicht erfolgen kann und<br />b) mit erheblichen Schwierigkeiten oder beträchtlichen Zusatzkosten für den Auftraggeber verbunden wäre.<br />Der Gesamtwert der gegenständlichen Änderung übersteigt nicht 50% des Wertes der ursprünglichen Auftragssumme.<br />Dies wird wie folgt begründet:<br />Die Montage eines temporären Fahrzeugrückhaltesystems war aus sicherheits-technischen Gründen erforderlich, da der Radweg von der Autobahn mittels eines Rückhaltesystems zu trennen ist.<br />Die Zulässigkeit der Änderung sowie deren Unwesentlichkeit wurde anhand des Prüftools „Zulässigkeit Vertragsänderung“ beurteilt. Das Ergebnis dieser Prüfung liegt dem Prüfbericht bei.
Bezeichnung der/des Konzession/Auftrages A4 Ost Autobahn, Generalerneuerung Knoten Prater bis Knoten Schwechat (Betriebsumkehr) - Baumaßnahme Bau und EM
Art der Konzession WORKS
Version 1, XML, zuletzt aktualisiert: 09.03.2026