<?xml version='1.0' encoding='UTF-8'?><KD_8_1_Z4 version="1" xmlns="http://www.brz.gv.at/eproc/kd/2018/12"><CONTRACTING_BODY><ADDRESS_CONTRACTING_BODY><OFFICIALNAME>Ordensklinikum Linz GmbH Barmherzige Schwestern</OFFICIALNAME><NATIONALID>9110017342220</NATIONALID><PHONE>+43 5 0756201</PHONE><E_MAIL>dmce@delta.at</E_MAIL><CONTACT></CONTACT></ADDRESS_CONTRACTING_BODY></CONTRACTING_BODY><OBJECT_CONTRACT><TITLE><P>MSR Leistungen Ordensklinikum Linz</P></TITLE> <REFERENCE_NUMBER>OKL-BHS-MP/MSR/02/25</REFERENCE_NUMBER><CPV_MAIN><CPV_CODE CODE="45331000" /></CPV_MAIN><TYPE_CONTRACT CTYPE="WORKS" /><SHORT_DESCR><P>Der Leistungsgegenstand umfasst die Erweiterung und Anpassung der bestehenden MSR-Geb&#228;udeautomation des Ordensklinikum Linz Barmherzige Schwestern, wobei vom zuk&#252;nftigen Auftragnehmer s&#228;mtliche Ma&#223;nahmen bzw Arbeiten, die zur Lieferung, Errichtung, Installation und Inbetriebnahme der MSR-Geb&#228;udeautomation notwendig sind, zu erbringen sind.</P></SHORT_DESCR><NO_LOT_DIVISION /><OBJECT_DESCR><CPV_ADDITIONAL><CPV_CODE CODE="38424000" /></CPV_ADDITIONAL><CPV_ADDITIONAL><CPV_CODE CODE="51200000" /></CPV_ADDITIONAL><CPV_ADDITIONAL><CPV_CODE CODE="45215100" /></CPV_ADDITIONAL><NUTS CODE="AT312" /></OBJECT_DESCR></OBJECT_CONTRACT><AWARD_CONTRACT><AWARDED_CONTRACT><CONTRACTOR><ADDRESS_CONTRACTOR><OFFICIALNAME>SIEMENS AG &#214;sterreich</OFFICIALNAME></ADDRESS_CONTRACTOR></CONTRACTOR></AWARDED_CONTRACT></AWARD_CONTRACT><COMPLEMENTARY_INFO><DATE_DISPATCH_NOTICE>2025-02-25</DATE_DISPATCH_NOTICE></COMPLEMENTARY_INFO><ADDITIONAL_CORE_DATA><DATE_FIRST_PUBLICATION>2025-02-26</DATE_FIRST_PUBLICATION><DATETIME_LAST_CHANGE>2025-02-26T09:25:22</DATETIME_LAST_CHANGE><D_JUSTIFICATION><P>Die MSR-Geb&#228;udeautomation im Ordensklinikum Linz Barmherzige Schwestern wurde vom Hersteller, der Siemens AG &#214;sterreich / Smart Infrastructure errichtet, als Teil der Krankenhausinfrastruktur im Netzwerk des Auftraggebers aufgebaut und in Betrieb genommen. Die MSR-Geb&#228;udeautomation ist basierend auf den aktuellen Anforderungen an eine kritische Infrastruktur in die bestehenden IT-Systeme des Auftraggebers eingebunden und verf&#252;gt &#252;ber zertifizierte Schnittstellen (zB ESPA-X) zum Alarmmanagement des Auftraggebers. Dar&#252;ber hinaus sind weitere kritische, f&#252;r den Krankenhausbetrieb zwingend notwendige Systeme (wie zB der Sicherheitsleitstandard) angebunden. Durch die vorhandene Leitstation Siemens Desigo CC ist sichergestellt, dass die gesamte Geb&#228;udeautomatisierung zu einem homogenen Gesamtsystem zusammengef&#252;hrt ist und von einem Standort mit nur einer gemeinsamen Bedienstation vollumf&#228;nglich bedient werden kann. Dadurch ist gew&#228;hrleistet, dass bei allen Umbauarbeiten und Erweiterungen weiterhin alle Unterstationen miteinander kommunizieren und Energiedaten permanent zwischen den Unterstationen untereinander ausgetauscht werden und somit fortlaufend ein energieeffizienter Betrieb des Objekts gegeben ist und ein reibungsloser und patientensicherer Betrieb des Krankenhauses gew&#228;hrleistet ist. Im Rahmen des Masterplan 2030+ soll das Ordensklinikum Linz Barmherzige Schwestern modernisiert und erweitert werden. Im Zuge der Erweiterungs- und Umbauma&#223;nahmen ist auch die Adaptierung und Er-weiterung der bestehenden MSR-Geb&#228;udeautomation erforderlich. Der Leistungsgegenstand umfasst die Erweiterung und Anpassung der bestehenden MSR-Geb&#228;udeautomation des Ordensklinikum Linz Barmherzige Schwestern. Bei einer MSR-Geb&#228;udeautomation handelt es sich um eine „Maschine“ gem&#228;&#223; &#167; 2 Abs 2 lit a Maschinen-Sicherheitsverordnung 2010, BGBl II Nr 282/2008 (in der Folge „MSV 2010“). Gem&#228;&#223; &#167; 5 Abs MSV 2010 hat der Hersteller einer Maschine sicherzustellen, „dass die Maschine die in Anhang I aufgef&#252;hrten, f&#252;r sie geltenden grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen erf&#252;llt“ und die EU-Konformit&#228;tserkl&#228;rung auszustellen und sicherzustellen, dass sie der Maschine beiliegt. Erst wenn der Hersteller der Maschine gem&#228;&#223; &#167; 12 MSV 2010 ein Konformit&#228;tsbewertungsverfahren durchgef&#252;hrt hat, darf die Maschine mit einer entsprechenden CE-Kennzeichnung versehen und in Betrieb genommen werden. Bei jeder &#196;nderung oder Adaptierung der Gesamtanlage ist das Konformit&#228;tsbewertungsverfahren erneut durchzuf&#252;hren, da ansonsten eine Aktualisierung der EU-Konformit&#228;tserkl&#228;rung rechtlich nicht m&#246;glich ist. Der Einsatz von alternativen Komponenten, die von den zuvor installierten Elementen der Siemens abweichen, kann somit nicht nur zu erheblichen technischen Kompatibilit&#228;tsproblemen mit der bestehenden Anlage f&#252;hren, sondern w&#252;rde auch dazu f&#252;hren, dass zwei unterschiedliche Hersteller faktisch nur &#252;ber ihre eigenen Anlagenteile eine EU-Konformit&#228;tserkl&#228;rung abgeben. Die Abgabe einer einheitlichen Konformit&#228;tserkl&#228;rung f&#252;r die Gesamtanlage und die Abgabe einer einheitlichen Gesamtbeurteilung durch einen einzigen Hersteller ist damit faktisch aufgrund des hohen Haftungsrisikos nicht m&#246;glich. Das w&#252;rde dazu f&#252;hren, dass innerhalb des Geb&#228;udekomplexes bzw auf einzelnen Ebenen des Krankenhauses bei der Verwendung von alternativen Komponenten bzw eines zus&#228;tzlichen Automationsfabrikats ein vollst&#228;ndiger Parallelaufbau zum bestehenden System (mit allen damit verbundenen Nebenleistungen) erforderlich w&#228;re, durch den ein einzelner Sicherheitsleitstandard in einem einzigen gemeinsamen Systemverbund nicht mehr gew&#228;hrleistet w&#228;re. Dar&#252;ber hinaus k&#246;nnen Adaptierungen an der bestehenden MSR-Geb&#228;udeautomation (wie zB die Integration in bestehende Zeitschaltprogramme) oder die Verwendung von bereits vorhandenen anlagen&#252;bergreifenden Funktionen aufgrund des Zusammenspiels von Hard- und Softwarekomponenten technisch nur vom Hersteller der bestehenden Anlage erbracht werden. Damit kann bei technischen Kompatibilit&#228;tsproblemen von Komponenten zweier Hersteller der reibungslose und patientensichere Betrieb der gesamten Anlage gef&#228;hrdet sein, wenn die einzelnen Teile der MSR-Geb&#228;udeautomation Verantwortlichkeiten unterschiedlicher Hersteller unterliegen und f&#252;r den Notfall kein einheitlicher technischer Support zur Verf&#252;gung steht. Eine rasche M&#228;ngelbehebung und die Sicherstellung eines medizinischen Notbetriebs kann – unabh&#228;ngig von den rechtlichen Vorgaben an die Anlage – daher faktisch nur vom Hersteller aufgrund eines einheitlichen Sicherheits- und Notfallkonzepts f&#252;r die Gesamtanlage sichergestellt werden. Ein vollst&#228;ndiger Austausch der grunds&#228;tzlich funktionsf&#228;higen MSR-Geb&#228;udeautomation w&#252;rde nicht nur dem Gebot der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit der &#246;ffentlichen Verwaltung widersprechen, sondern auch den laufenden Krankenhausbetrieb und somit die Patientensicherheit gef&#228;hrden und zur Einschr&#228;nkung der Notfallversorgung im Gro&#223;raum Linz f&#252;hren. Um die EU-Konformit&#228;tserkl&#228;rung zu erhalten bzw aufrechtzuerhalten und die Sicherheit der Patienten zu gew&#228;hrleisten, ist die Erweiterung und Anpassung der MSR-Geb&#228;udeautomation ausschlie&#223;lich durch den urspr&#252;nglichen Hersteller m&#246;glich. Aufgrund der Ausf&#252;hrungen besteht daher ein berechtigtes Interesse der Auftraggeberin ein Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung gem&#228;&#223; &#167; 35 Abs 1 Z 3 lit a BVergG 2018 durchzuf&#252;hren.</P></D_JUSTIFICATION></ADDITIONAL_CORE_DATA></KD_8_1_Z4>