<?xml version='1.0' encoding='UTF-8'?><KD_8_1_Z4 version="1" xmlns="http://www.brz.gv.at/eproc/kd/2018/12"><CONTRACTING_BODY><ADDRESS_CONTRACTING_BODY><OFFICIALNAME>&#214;sterreichische Gesundheitskasse - &#214;GK</OFFICIALNAME><NATIONALID>9110027589349</NATIONALID><PHONE>+43 507660111219</PHONE><E_MAIL>vergabeverfahren@oegk.at</E_MAIL><CONTACT></CONTACT></ADDRESS_CONTRACTING_BODY></CONTRACTING_BODY><OBJECT_CONTRACT><TITLE><P>Ex-Ante Transparenzbekanntmachung Patientenmonitoring</P></TITLE> <REFERENCE_NUMBER>25/2024</REFERENCE_NUMBER><CPV_MAIN><CPV_CODE CODE="33195000" /></CPV_MAIN><TYPE_CONTRACT CTYPE="SUPPLIES" /><SHORT_DESCR><P>Auftragsgegenst&#228;ndlich ist die Beschaffung eines Patientenmonitors und von drei Dockingstations f&#252;r die ICU der Abteilung f&#252;r An&#228;sthesieologie und lntensivmedizin des &quot;Mein Hanusch-Krankenhauses&quot;.</P></SHORT_DESCR><NO_LOT_DIVISION /><OBJECT_DESCR><CPV_ADDITIONAL><CPV_CODE CODE="33195100" /></CPV_ADDITIONAL><CPV_ADDITIONAL><CPV_CODE CODE="33190000" /></CPV_ADDITIONAL><NUTS CODE="AT130" /></OBJECT_DESCR></OBJECT_CONTRACT><AWARD_CONTRACT><AWARDED_CONTRACT><CONTRACTOR><ADDRESS_CONTRACTOR><OFFICIALNAME>Philips Austria GmbH</OFFICIALNAME></ADDRESS_CONTRACTOR></CONTRACTOR></AWARDED_CONTRACT></AWARD_CONTRACT><COMPLEMENTARY_INFO><DATE_DISPATCH_NOTICE>2024-12-11</DATE_DISPATCH_NOTICE></COMPLEMENTARY_INFO><ADDITIONAL_CORE_DATA><DATE_FIRST_PUBLICATION>2024-12-12</DATE_FIRST_PUBLICATION><DATETIME_LAST_CHANGE>2024-12-12T09:15:16</DATETIME_LAST_CHANGE><D_JUSTIFICATION><P>Im Hanusch-Krankenhaus der &#214;GK erfolgt seit dem Jahr 2012 die &#220;berwachung der Patientensicherheit insbesondere bei kritischen Zust&#228;nden einheitlich durch das Patienten&#252;berwachungssystem lntelliVue (inkl. des Zentralen Informationssystems PIC iX) vom Unternehmen Philips Healthcare GmbH. Dieses wurde nach Durchf&#252;hrung eines europaweiten offenen Verfahrens beauftragt (ABI.Nr. 2012/S 98-162600), womit hinsichtlich der Patienten&#252;berwachung eine Systemwahl zugunsten von lntelliVue getroffen worden ist, die folgende hochkritische Fachdisziplinen umfasst: Aufwachr&#228;ume und ICU der Abteilung f&#252;r An&#228;sthesieologie und lntensivmedizin, Aufwachr&#228;ume der Endoskopie-Ambulanz, Dialyse-Kojen und Notaufnahme-Station (ZNA) der 1. Medizinischen Abteilung, Kardiologische Stationen und CCU der 2. Medizinischen Abteilung, Hamato-Onkologische Stationen der 3. Medizinischen Abteilung, Unfall-Stationen der Abteilung f&#252;r Orthopadie und Traumatologie, Zentral-OPs und Aufwachraume, Unfall-OPs und Aufwachr&#228;ume. Im Zuge der Umstellung der dezentralen auf eine zentrale Vernetzung der &#220;berwachungszentralen f&#252;r die Etablierung einer zentralen Datenweiterleitung in das Krankenhausinformationssystem ORBIS wurde im Jahr 2018 mit der Philips Healthcare GmbH zus&#228;tzlich auch ein zugeh&#246;riger Software&#173; Maintenance-Vertrag abgeschlossen. Vor diesem Hintergrund sollen nun die in Abschnitt III / Beschreibung aufgelisteten Komponenten beschafft werden. Im vorliegenden Fall liegt ein Alleinstellungsmerkmal des Unternehmens Philips Healthcare GmbH vor, weil eine Kompatibilit&#228;t/Interoperabilit&#228;t zwischen den verschiedenen bestehenden und ben&#246;tigten Produkten (bettseitige und tragbare Patientenmonitore, Klinische Parameter-Module, Zentrales Patienten&#252;berwachungssystem PIC iX, Mobile Patienten&#252;berwachungssysteme) im Hanusch-Krankenhaus nur mit dem Bestandsystem lntelliVue bzw. PIC iX hergestellt werden kann. Die daf&#252;r erforderlichen Komponenten werden ausschlie&#223;lich vom Unternehmen Philips Healthcare GmbH vertrieben.  Die bestehende Funktionssicherheit des Bestandssystems lntelliVue / PIC iX sowie die Zweckbestimmung und der bestimmungsgem&#228;&#223;e Gebrauch der oben genannten Produkte (siehe auch MDR Anhang II. Abschnitt 1.1) kann aufgrund propriet&#228;rer Schnittstellen nur mit jeweils weiteren kompatiblen Produkten desselben Herstellers sichergestellt werden (beispielsweise der Companion-Betrieb zwischen bettseitigen und tragbaren Patientenmonitoren sowie die Einhaltung der NIS2-Richtlinie). Nach Durchf&#252;hrung einer europaweiten Internet-Marktrecherche &#252;ber vergleichbare Produkte ist als Ergebnis festzuhalten, dass sonstige Fremdprodukte im Bereich der Patienten&#252;berwachung aufgrund propriet&#228;rer Schnittstellen mit dem Bestandssystem nicht kompatibel sind und daher die ben&#246;tigten technischen Anforderungen nicht erf&#252;llen. Nach Durchf&#252;hrung einer europaweiten Internet-Marktrecherche &#252;ber Alternativen oder Ersatzl&#246;sungen ist als Ergebnis festzuhalten, dass diese nicht in Frage kommen, weil im Zusammenhang mit dem bereits bestehenden Patienten&#252;berwachungssystem aus Sicht der Patientenversorgung keine hersteller&#252;bergreifende L&#246;sung zumutbar ist. Dies in erster Linie deshalb, da im hochkritischen Bereich der Patienten&#252;berwachung eine inhomogene, (software-)wartungsintensive Systemlandschaft mehrerer Hersteller eine deutliche Erh&#246;hung des Patientenrisikos darstellen w&#252;rde. Zus&#228;tzlich w&#228;re eine gesamtheitliche Umstellung auf einen alternativen Hersteller mit einem massiven finanziellen Mehraufwand verbunden.</P></D_JUSTIFICATION></ADDITIONAL_CORE_DATA></KD_8_1_Z4>