<?xml version='1.0' encoding='UTF-8'?><KD_8_1_Z4 version="1" xmlns="http://www.brz.gv.at/eproc/kd/2018/12"><CONTRACTING_BODY><ADDRESS_CONTRACTING_BODY><OFFICIALNAME>zam Steiermark GmbH</OFFICIALNAME><NATIONALID>9110017579299</NATIONALID><PHONE>+43 13695978</PHONE><E_MAIL>vergabe@terzaki.at</E_MAIL><CONTACT>TERZAKI &amp; Partner GmbH, Mag. Alexandra Terzaki (Gesch&#228;ftsf&#252;hrerin), 1090 Wien</CONTACT></ADDRESS_CONTRACTING_BODY></CONTRACTING_BODY><OBJECT_CONTRACT><TITLE><P>„Ausbildungslehrgang zur Kinderbetreuerin und Tagesmutter“ durch die zam Steiermark GmbH im Regionalstandort Leoben III</P></TITLE> <REFERENCE_NUMBER>135426</REFERENCE_NUMBER><CPV_MAIN><CPV_CODE CODE="80500000" /></CPV_MAIN><TYPE_CONTRACT CTYPE="SERVICES" /><SHORT_DESCR><P>„Ausbildungslehrgang zur Kinderbetreuerin und Tagesmutter“ durch die zam Steiermark GmbH im Regionalstandort Leoben III</P></SHORT_DESCR><NO_LOT_DIVISION /><OBJECT_DESCR><NUTS CODE="AT223" /></OBJECT_DESCR></OBJECT_CONTRACT><AWARD_CONTRACT><AWARDED_CONTRACT><CONTRACTOR><ADDRESS_CONTRACTOR><OFFICIALNAME>bfi Steiermark gGmbH</OFFICIALNAME></ADDRESS_CONTRACTOR></CONTRACTOR></AWARDED_CONTRACT></AWARD_CONTRACT><COMPLEMENTARY_INFO><DATE_DISPATCH_NOTICE>2024-05-16</DATE_DISPATCH_NOTICE></COMPLEMENTARY_INFO><ADDITIONAL_CORE_DATA><DATE_FIRST_PUBLICATION>2024-05-15</DATE_FIRST_PUBLICATION><DATETIME_LAST_CHANGE>2024-05-16T18:45:02</DATETIME_LAST_CHANGE><D_JUSTIFICATION><P>Die Auftraggeberin hat bereits zwei (2) EU-weite Verfahren gem&#228;&#223; &#167; 151 BVergG 2018 idgF durch ein „einstufiges Verhandlungsverfahren mit vorheriger Bekanntmachung im sogenannten Oberschwellenbereich zum Abschluss eines Vertrages nach einer dem Modell einer Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen &#228;hnlichen Vereinbarung“ f&#252;r drei verschiedene Standorte der Auftraggeberin (also insgesamt sechs EU-weite Verfahren) eingeleitet, welche erfolglos geblieben sind, da keine Angebote eingereicht wurden bzw nach Pr&#252;fung der Angebote kein geeignetes Angebot im Verfahren verblieben ist. Siehe OJ S 87/2024 03/05/2024, OJ S 49/2024 08/03/2024. Gegenstand dieser Ausschreibung waren jeweils die Erbringung von Ausbildungslehrg&#228;ngen zur Kinderbetreuerin und Tagesmutter. Die Auftraggeberin beabsichtigt daher eine Auftragsvergabe im Rahmen einer Auftragsvergabe ohne vorherige Bekanntmachung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europ&#228;ischen Union aus technischen Gr&#252;nden. Der Auftraggeberin ist bewusst, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Bekanntmachung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europ&#228;ischen Union aus technischen Gr&#252;nden im Anschluss an ein offenes bzw nichtoffenes Verfahren ohne Beteiligung vorbehalten ist. Da die zu vergebende Leistung allerdings bereits zwei (2) Mal im Rahmen eines Vergabeverfahrens mit vorheriger Bekanntmachung ausgeschrieben worden ist und die Vergabeverfahren jeweils ohne eingelangte Angebote bzw ohne geeignete verbliebene Angebote widerrufen worden sind gem&#228;&#223; &#167; 149 Abs 1 Z 3 bzw Z 4 iVm &#167; 150 Abs 3 BVergG 2018, geht die Auftraggeberin von der Zul&#228;ssigkeit einer analogen Anwendung des &#167; 37 Abs 1 Z 1 BVergG 2018 im gegenst&#228;ndlichen Fall aus. Die Auftragsvergabe ohne vorherige Bekanntmachung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europ&#228;ischen Union aus technischen Gr&#252;nden begr&#252;ndet sich insbesondere dadurch, dass die EU-weiten Verfahren OJ S 87/2024 03/05/2024, OJ S 49/2024 08/03/2024.. erfolglos geblieben sind und die Auftraggeberin den gegenst&#228;ndlichen Markt nicht mit einem weiteren EU-weiten Verfahren mit verk&#252;rzten Fristen belasten m&#246;chte. Die Auftraggeberin beabsichtigt die gegenst&#228;ndliche Leistung f&#252;r die Standorte Leibnitz, Leoben und Murau/Murtal erneut im Rahmen eines EU-weiten Vergabeverfahrens f&#252;r das Kursjahr 2025 (sofern Kurse im Kursjahr 2025 von der Auftraggeberin angeboten werden) neu auszuschreiben, um das gr&#246;&#223;tm&#246;gliche Ma&#223; an Transparenz zu schaffen. In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass der Auftraggeberin vorbehalten ist, in Abh&#228;ngigkeit der budget&#228;ren Rahmenbedingungen keine weiteren Kurse im Jahr 2025 durchzuf&#252;hren. Ausgehend von den zuletzt durchgef&#252;hrten Verfahren gem&#228;&#223; OJ S 87/2024 03/05/2024, OJ S 49/2024 08/03/2024.. werden die Inhalte des Verfahrens beibehalten. In diesem Zusammenhang weist die Auftraggeberin explizit darauf hin, dass gegenst&#228;ndliche Auftragsvergabe und somit die Leistungserbringung lediglich das Kursjahr 2024 betreffen. Hierbei wird explizit darauf hingewiesen, dass die Auftraggeberin nach Ver&#246;ffentlichung der gegenst&#228;ndlichen Bekanntmachung und der hier angef&#252;hrten Begr&#252;ndung den Auftrag noch nicht umgehend erteilen, sondern vielmehr den Ablauf der Stillhaltefrist von 10 Tagen abwarten wird. Auf Grund dieser Bekanntmachung und gem&#228;&#223; &#167; 356 Abs 8 BVergG 2018 ist dann ein Anfechtungsantrag nach Ablauf einer Frist von 10 Tagen nach der erstmaligen Verf&#252;gbarkeit der Bekanntmachung ausgeschlossen. Sofern Fragen zur der hier dargestellten sachlichen Begr&#252;ndung bestehen, gibt dar&#252;ber hinaus die Auftraggeberin unter vergabe@terzaki.at Auskunft.</P></D_JUSTIFICATION></ADDITIONAL_CORE_DATA></KD_8_1_Z4>