<?xml version='1.0' encoding='UTF-8'?><KD_8_1_Z4 version="1" xmlns="http://www.brz.gv.at/eproc/kd/2018/12"><CONTRACTING_BODY><ADDRESS_CONTRACTING_BODY><OFFICIALNAME>&#214;sterreichischer Rundfunk</OFFICIALNAME><NATIONALID>9110015424515</NATIONALID><PHONE>+43 18787812720</PHONE><E_MAIL>vergabe@orf.at</E_MAIL><CONTACT>Einkauf, K 3-1</CONTACT></ADDRESS_CONTRACTING_BODY></CONTRACTING_BODY><OBJECT_CONTRACT><TITLE><P>Verl&#228;ngerung Baumeister- Isolierer- und Fliesenlegerarbeiten</P></TITLE> <REFERENCE_NUMBER>ORF19036</REFERENCE_NUMBER><CPV_MAIN><CPV_CODE CODE="45000000" /></CPV_MAIN><TYPE_CONTRACT CTYPE="WORKS" /><SHORT_DESCR><P>Baumeister- Isolierer- Fliesenlegerarbeiten beinhalten</P><P>Arbeiten, welche im Rahmen der bautechnischen Instandhaltungen sowie f&#252;r laufende</P><P>Adaptierungsarbeiten und Leistungen im Zuge von Raumbl&#228;ttern f&#252;r den Raum Wien in</P><P>den kommenden Jahren notwendig sind um einen st&#246;rungsfreien Betrieb</P><P>aufrechtzuhalten.</P></SHORT_DESCR><NO_LOT_DIVISION /><OBJECT_DESCR><NUTS CODE="AT1" /></OBJECT_DESCR></OBJECT_CONTRACT><AWARD_CONTRACT><AWARDED_CONTRACT><CONTRACTOR><ADDRESS_CONTRACTOR><OFFICIALNAME>Dipl. Ing. Wilhelm Sedlak GesmbH</OFFICIALNAME></ADDRESS_CONTRACTOR></CONTRACTOR></AWARDED_CONTRACT></AWARD_CONTRACT><COMPLEMENTARY_INFO><DATE_DISPATCH_NOTICE>2023-05-26</DATE_DISPATCH_NOTICE></COMPLEMENTARY_INFO><ADDITIONAL_CORE_DATA><DATE_FIRST_PUBLICATION>2023-05-26</DATE_FIRST_PUBLICATION><DATETIME_LAST_CHANGE>2023-05-26T12:45:09</DATETIME_LAST_CHANGE><D_JUSTIFICATION><P>Der ORF unterliegt aus unionsrechtlichen Erw&#228;gungen derzeit nach eigener Einsch&#228;tzung nicht dem BVergG 2018, wendet aber jedenfalls freiwillig die Bestimmungen des BVergG 2018 sinngem&#228;&#223; an. Auch nach &#167; 365 Abs 3 Z 4 BVergG 2018 k&#246;nnen laufende Vertr&#228;ge, w&#228;hrend ihrer Laufzeit ge&#228;ndert werden, soweit es sich nicht um wesentliche Vertrags&#228;nderungen handelt. &#196;nderungen, die keinen Einfluss auf den urspr&#252;nglichen Interessentenkreis haben bzw das wirtschaftliche Gleichgewicht der Rahmenvereinbarung zugunsten des AN nicht wesentlich verschieben oder den Umfang der Rahmenvereinbarung nicht erheblich ausweiten oder zu keinem Wechsel des Vertragspartners f&#252;hren, gelten nach &#167; 365 Abs 2 BVergG 2018 als unwesentlich und zul&#228;ssig. Nach &#167; 365 Abs 3 Z 5 BVergG 2018 sind sogar zus&#228;tzliche Leistungen des urspr&#252;nglichen AN im Umfang von bis zu 50% des urspr&#252;nglichen Auftragswertes, die erforderlich geworden sind und nicht in den urspr&#252;nglichen Ausschreibungsunterlagen vorgesehen waren, wenn ein Wechsel des AN aus wirtschaftlichen Gr&#252;nden nicht erfolgen kann und mit erheblichen Schwierigkeiten oder betr&#228;chtlichen Zusatzkosten verbunden w&#228;ren, unwesentliche zul&#228;ssige Vertrags&#228;nderungen. Gegenst&#228;ndlich ist es beginnend durch die COVID-19-Pandemie und den Ukraine-Krieg samt den dadurch bedingten negativen Auswirkungen auf die Weltwirtschaft sowie den Energiemarkt in den letzten Jahren zu sprunghaften Preissteigerungen gekommen ist. Aufgrund dieser Preissteigerungen wurden auch die geplanten Mengen bislang nicht abgerufen. Um diese Preissteigerungen f&#252;r den ORF abzufedern, soll die Indexierungsregelung der Rahmenvereinbarung zugunsten des ORF klarer gefasst und vor allem nach oben gedeckelt werden. Die Rahmenvereinbarung l&#228;uft bei unver&#228;ndertem Mengenger&#252;st noch bis 01.06.2027; der Vertragsumfang wird nicht ausgeweitet. Da die &#196;nderungen der laufenden Rahmenvereinbarung grunds&#228;tzlich zugunsten des ORF wirken und das wirtschaftliche Gleichgewicht nicht zugunsten des AN signifikant verschieben, liegt keine wesentliche Vertrags&#228;nderung vor. Im &#220;brigen w&#228;re der ORF jedenfalls berechtigt, die unver&#228;nderten Massen auch schon vorzeitig f&#252;r k&#252;nftige Projekte abzurufen. Insofern ist gegenst&#228;ndlich von unwesentlichen &#196;nderungen iSd &#167; 356 BVergG 2018 auszugehen. Bei einer Neuausschreibung unter Ber&#252;cksichtigung der obigen &#196;nderungen w&#228;re im &#220;brigen mit deutlich h&#246;heren Preisen zu rechnen.</P></D_JUSTIFICATION></ADDITIONAL_CORE_DATA></KD_8_1_Z4>