| Art |
KD_8_1_Z4 Kerndaten für die freiwillige Bekanntmachung eines Vergabeverfahrens ohne vorherige Bekanntmachung |
| Bezeichnung |
Reinvestition Leittechnik 2022 |
| Kategorie (CPV Hauptteil) |
45311000 Installation von Elektroanlagen |
| NUTS |
AT12 Niederösterreich |
| Auftraggeber |
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| Lieferant |
Siemens Aktiengesellschaft Österreich |
| Verfahrensart |
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| Art des Auftrags |
Bauauftrag |
| Beschreibung |
Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung gemäß § 35 Abs 1 Z 3 BVergG betreffend Reinvestition in das Steuerungssystem und Up-Grade bestehendes System auf aktuelle sLeitsystemversion PVSS 3.18 mit dem ursprünglichen Ausrüster beider betroffener Komponenten (Fernwirkkopf, Leitsystem). |
| Beschreibung der maßgeblichen Gründe |
Erwägungsgrund 50 dritter Unterabsatz RL 2014/24/EU nennt als zur Vergabe im Verhandlungsverfahren nach § 35 Abs 1 Z 3 BVergG 2018 berechtigende technische Gründe ua spezielles Wissen, spezielle Werkzeuge oder Hilfsmittel an sowie auch konkrete Anforderungen an die Interoperabilität, die erfüllt sein müssen um das Funktionieren der zu beschaffenden Leistungen zu gewährleisten. Dies ist vorliegend der Fall. Es ist beabsichtigt, an den in Aussicht genommenen Zuschlagsempfänger als ursprünglichem Ausrüster der beiden betroffenen Komponenten (Fernwirkkopf/Leitsystem) einen Bauauftrag betreffend Reinvestition in das Steuerungssystem und Up-Grade des bestehenden Systems auf die aktuelle Leitsystemversion PVSS 3.18 zu einem Gesamtpreis von EUR 137.328,92 exkl. USt zu vergeben. Die speziellen Projektanforderungen und Sicherstellung des reibungslosen Betriebs sind nur durch den in Aussicht genommenen Zuschlagsempfänger und dessen speziellem Know How, das auf proprietären Technologien von Siemens beruht, erfüllbar, da mit diesem Unternehmen bereits der Altvertrag zu Errichtung des Systems im Jahre 1990 geschlossen wurde, das Gesamtsystem seither gewartet und betreut wurde, und ein Up-Grade des Gesamtsystems aus den genannten technischen Gründen nur vom ursprünglichen Ausrüster durchgeführt werden kann. Die vorliegende freiwillige Bekanntmachung der Zuschlagsentscheidung erfolgt gemäß § 64 Abs 5 BVergG 2018. Der Zuschlag wird nach Ablauf einer Frist von 10 Tagen (gerechnet ab dem Zeitpunkt der erstmaligen Verfügbarkeit dieser Transparenzbekanntmachung) erteilt werden. |
| Tag der erstmaligen Verfügbarkeit |
19.12.2022 |
| Letzte Änderung der Ausschreibung |
19.12.2022 |