<?xml version='1.0' encoding='UTF-8'?><KD_8_1_Z4 version="1" xmlns="http://www.brz.gv.at/eproc/kd/2018/12"><CONTRACTING_BODY><ADDRESS_CONTRACTING_BODY><OFFICIALNAME>Radland GmbH verteten durch Gerscha RechtsanwaltsGmbH</OFFICIALNAME><NATIONALID>9110024278819</NATIONALID><PHONE>+43 15331748</PHONE><E_MAIL>office@argelaw.com</E_MAIL></ADDRESS_CONTRACTING_BODY></CONTRACTING_BODY><OBJECT_CONTRACT><TITLE><P>Verl&#228;ngerung eines bestehenden Franchisevertrages Fahrradmietsystem nextbike</P></TITLE> <REFERENCE_NUMBER>1520/5</REFERENCE_NUMBER><CPV_MAIN><CPV_CODE CODE="34431000" /></CPV_MAIN><TYPE_CONTRACT CTYPE="SUPPLIES" /><SHORT_DESCR><P>Verl&#228;ngerung eines bestehenden Franchisevertrages betreffend das Fahrradmietsystem nextbike, der Auftrag enth&#228;lt Elemente eines Dienstleistungsauftrages und eines Lieferauftrages, der Wert des Lieferauftrages &#252;berwiegt,  weshalb insgesamt ein Lieferauftrag vorliegt.</P></SHORT_DESCR><NO_LOT_DIVISION /><OBJECT_DESCR><NUTS CODE="AT12" /></OBJECT_DESCR></OBJECT_CONTRACT><AWARD_CONTRACT><AWARDED_CONTRACT><CONTRACTOR><ADDRESS_CONTRACTOR><OFFICIALNAME>nextbike GmbH</OFFICIALNAME></ADDRESS_CONTRACTOR></CONTRACTOR></AWARDED_CONTRACT></AWARD_CONTRACT><COMPLEMENTARY_INFO><DATE_DISPATCH_NOTICE>2022-10-13</DATE_DISPATCH_NOTICE></COMPLEMENTARY_INFO><ADDITIONAL_CORE_DATA><DATE_FIRST_PUBLICATION>2022-10-15</DATE_FIRST_PUBLICATION><DATETIME_LAST_CHANGE>2022-10-15T17:00:04</DATETIME_LAST_CHANGE><D_JUSTIFICATION><P>Die Auftraggeberin hat mit Unternehmenskaufvertrag den Teilbetrieb RADLand/nextbike mit Wirkung zum Ablauf des 31. Dezember 2020 erworben. Im Zuge des Unternehmenskaufvertrages trat die Auftraggeberin in den bestehenden Franchisevertrag mit der Auftragnehmerin ein. Die Verk&#228;uferin war kein &#246;ffentlicher Auftraggeber und unterlag nicht dem Anwendungsbereich des BVergG 2018. Der bestehende Franchisevertrag endet mit Ablauf des 31. Dezember 2022. Eine Beendigung des bestehenden Vertragsverh&#228;ltnisses w&#252;rde dazu f&#252;hren, dass die Marktstellung verlorengeht und ein Re-Branding vorgenommen werden m&#252;sste.  Die bestehende Radflotte - 976 R&#228;der - m&#252;sste umgebaut und neu gebrandet werden. Zudem hat die Auftragnehmerin – im Falle der Beendigung des Vertrages – ein R&#252;ckkaufsrecht betreffend die Radflotte, welches binnen zwei Monaten nach Beendigung des Vertrages, somit bis 28. Februar 2023, ausge&#252;bt werden kann. Die Auftraggeberin k&#246;nnte daher erst nach diesem Zeitpunkt, sobald Gewissheit besteht, ob das R&#252;ckkaufsrecht ausge&#252;bt wird oder nicht, ein f&#246;rmliches Vergabeverfahren in die Wege leiten, um den Auftrag neuerlich zu vergeben. Es liegt auf der Hand, dass diesfalls die Saison 2023 nicht mehr bespielt werden k&#246;nnte. Daher wurde – nach Einholung eines Rechtsgutachtens – ein Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung gem&#228;&#223; &#167; 36 Abs. 1 Z 6 BVergG 2018 mit der Auftragnehmerin aufgenommen, um die Laufzeit des bestehenden Franchisevertrages zu verl&#228;ngern. Gem&#228;&#223; &#167; 365 Abs. 3 Z 5  BVergG 2018 ist die &#196;nderung eines bestehenden Vertrages als unwesentlich anzusehen und ohne Durchf&#252;hrung eines neuerlichen Vergabeverfahrens zul&#228;ssig, wenn zus&#228;tzliche Leistungen des urspr&#252;nglichen Auftragnehmers, die in den urspr&#252;nglichen Ausschreibungsunterlagen nicht vorgesehen waren, erforderlich geworden sind und ein Wechsel des Auftragnehmers aus wirtschaftlichen oder technischen Gr&#252;nden nicht erfolgen kann und mit erheblichen Schwierigkeiten oder betr&#228;chtlichen Zusatzkosten f&#252;r den Auftraggeber verbunden w&#228;re. Unter Bedachtnahme auf den Umstand, dass der Umbau und das Re-Branding der vorhandenen R&#228;der und Radstationen die Gesamterl&#246;se von rund f&#252;nf Gesch&#228;ftsjahren kosten und ein Wechsel des Vertragspartners zum Verlust der Marktstellung f&#252;hren w&#252;rde, wurde das Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung auf &#167; 36 Abs. 1 Z 6 iVm &#167; 365 Abs. 3 Z 5 BVergG 2018 gest&#252;tzt. S&#228;mtliche anderen Leistungen im Zusammenhang mit dem Franchisesystem, insbesondere Service und Wartung der R&#228;der und/oder sonstige Beschaffungsvorg&#228;nge im Zusammenhang mit dem Franchisesystem, werden gem&#228;&#223; den Regelungen des BVergG 2018 ausgeschrieben.</P></D_JUSTIFICATION></ADDITIONAL_CORE_DATA></KD_8_1_Z4>